Das Grundgesetz garantiert die Testierfreiheit

Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält

Dabei muss sich der Erblasser nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann zum Beispiel mit ihm nicht verwandte Personen als Erben einsetzen, die gesetzlichen Erbteile abändern und Vermächtnisse oder Testamentsvollstreckung anordnen.

Diese Regelungen können durch Testament oder Erbvertrag getroffen werden.

Obwohl ein Testament (als Einzel- oder Ehegattentestament) auch eigenhändig – also ganz handschriftlich – verfasst werden kann, ist notarielle Beratung und Vorbereitung und dessen Beurkundung dringend zu empfehlen.

Eigenhändig errichtete Testamente enthalten nicht selten Unklarheiten oder Fehler, die später Anlass zu Streit geben. Ebenso werden selten erbschaftsteuerrechtliche Fragestellungen hinreichend berücksichtigt.

Kostengünstiger

Außerdem sind notariell beurkundete Erbverträge in vielen Fällen kostengünstiger, als ein handschriftliches Testament.

Sprechen Sie uns auf Ihr Vorhaben an Ihre Erbfolge zu bestimmen oder Vermächtnisse auszugeben oder eine Testamentsvollstreckung für Ihren minderjährigen Nachwuchs festlegen zu wollen gerne an, damit wir Sie hierzu beraten können.

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