Kaufverträge

Grundstückskaufverträge stellen ein derart wichtiges Rechtsgeschäft im Leben eines Menschen dar, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass dieses Rechtsgeschäft durch einen Notar beurkundet werden muss. Eine Grundstückkaufvertragsabwicklung gliedert sich in eine Beratung, die Erstellung des Kaufvertrages (Kaufvertragsentwurf) sowie der Beurkundung. Im Anschluss an die Beurkundung sind der Notar und seine Mitarbeiterinnen mit der Abwicklung des Kaufvertrages betraut.

Während der Beratung ergründet der Notar oder seine erfahrenen Mitarbeiter als neutrale Sachwalter die Interessen des Verkäufers und des Käufers, um Festzustellen wie ein Kaufvertrag zu erstellen ist. Um einen ersten Überblick über das Rechtsgeschäft zu ermöglichen, bitten wir Sie darum den Datenerfassungsbogen ausgefüllt per E-Mail oder per Post an das Büro zu senden. Bei Fragen erreichen Sie uns selbstverständlich auch gerne per Telefon zu den üblichen Geschäftszeiten.

Nach dem festgestellten Inhalt des Kaufvertrages erstellen wie Ihnen einen Kaufvertragsentwurf, den wir Ihnen entweder per E-Mail oder per Post zusenden. Sollten hiernach noch Fragen offen sein oder sich ein weiterer Klärungsbedarf ergeben, kann ein weiteres Beratungsgespräch notwendig werden. Andernfalls vereinbaren Sie nach Rücksprache mit dem Verkäufer oder Käufer einen Beurkundungstermin mit dem Büro.

Während der Beurkundung ließt der Notar den Kaufvertrag und erklärt diesen je nach Erklärungsbedarf den Vertragsparteien. In diesem Rahmen ist es auch möglich noch kleinere Korrekturen vorzunehmen.

Die Abwicklung des Kaufvertrages übernimmt in den meisten Fällen vollständig das Notarbüro für Sie. Zu weiteren Fragen der Vertragsabwicklung nehmen Sie bitte das unten bereitstehende Merkblatt zur Kenntnis. Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass wir aufgrund der strengen Datenschutzanforderungen telefonisch nur uneingeschränkt Informationen zum Vollzug geben können.

Schenkung/Übertragungsverträge

Wollen Sie Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, um entweder steuerliche Freibeträge zu nutzen oder ein wirtschaftliches Gleichgewicht herzustellen, bieten sich Schenkungen an.

So können Sie beispielsweise zukünftigen Erben hohe Steuerzahlungen ersparen oder Pflichtteilszahlungen an gesetzliche Erben verändern. Bitte sprechen sie uns an, damit wir gemeinsam einen Vertrag ausarbeiten können, der Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht und steuerliche und erbschaftsrechtliche Auswirkungen berücksichtigt.

Für Immobilienübertragungen nutzen Sie bitte unseren Datenerfassungsbogen für eine erste Einschätzung Ihres Vorhabens.

Grundschulden und Belastungen

Für die Bestellung von Grundschulden senden Sie uns bitte die Unterlagen der Bank zu und vereinbaren gleichzeitig einen Beurkundungstermin.

Für die Bestellung von anderen Belastungen im Grundbuch (z.B. Wohnrecht; Geh-, Fahr- und Leitungsrechte) sprechen Sie uns bitte direkt für eine weitergehende Beratung an.

Bereinigung von Grundbüchern

Möchten Sie Lasten aus dem Grundbuch löschen? Sprechen Sie uns bitte direkt an.

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