ACHTUNG WIR SIND UMGEZOGEN!
Der Notar
ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er vertritt dabei nicht einseitig die Interessen „seines“ Mandanten, sondern ist allen Beteiligten verpflichtet.
Als Amtsperson ist er verpflichtet den Beteiligten bei der Suche nach einer sicheren, rechtlich korrekten und ausgewogenen Lösung behilflich zu sein. Bei dieser Tätigkeit stehen die Streitvermeidung und die Streitschlichtung im Vordergrund.
Hierzu sind die absolute Verschwiegenheit sowie die hohen Anforderungen an die juristischen und psychologischen Fähigkeiten des Amtsinhabers notwendige Voraussetzung.
Haben Sie Fragen zu einzelnen Rechtsthemen oder schon konkrete Vorstellungen zu rechtlichen Gestaltungen so sprechen Sie uns gerne an.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte
schreibt der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung oder Beglaubigung vor.
Dies sind Vorgänge von besonderer Bedeutung und rechtlicher Tragweite für den Einzelnen:
- Grundstücksverkäufe und -schenkungen,
- Grundpfandrechtsbestellungen,
- Teilungserklärungen nach dem Wohnungsteileigentumsgesetz,
- Eheverträge sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- Gründung von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG etc.),
um nur einige zu nennen.
Bei anderen Rechtsgeschäften kann es jedoch ratsam sein, die Kompetenz und das juristische Wissen eines Notars in Anspruch zu nehmen.
So entfällt beispielsweise die Notwendigkeit einen Erbschein nach dem Tod eines Angehörigen zu beantragen, wenn ein notariell beurkundetes Testament oder Erbvertrag vorliegt.
Neben diesen „üblichen“ Rechtsgeschäften stehen Ihnen Notare ebenso im Falle eines Streits zur Seite, sofern durch eine Mediation die Vermeidung eines Rechtsstreits möglich erscheint.
Eine persönliche Anwesenheit ist nicht in jedem Fall notwendig
Wollen sie meinen Rechtsrat und meine Expertise in Anspruch nehmen, können jedoch nicht persönlich zur Beurkundung anwesend sein?
In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich ohne erhebliche Mehrkosten eine Vertragsgestaltung zu wählen, die eine persönliche Anwesenheit entbehrlich macht.
Sprechen sie uns an, ob eine Gestaltung ohne Ihre persönliche Anwesenheit möglich ist.